Rechtsprechung
   BSG, 20.08.1986 - 8 RK 2/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,10837
BSG, 20.08.1986 - 8 RK 2/85 (https://dejure.org/1986,10837)
BSG, Entscheidung vom 20.08.1986 - 8 RK 2/85 (https://dejure.org/1986,10837)
BSG, Entscheidung vom 20. August 1986 - 8 RK 2/85 (https://dejure.org/1986,10837)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,10837) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1987, 64
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 2/85
    Wie der Gesetzgeber im einzelnen unerwünschte Doppelleistungen verhindert, unterliegt weitgehend seiner Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 31, 185, 189, 190, 192; 53, 313, 331, 332).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von

    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 2/85
    Wie der Gesetzgeber im einzelnen unerwünschte Doppelleistungen verhindert, unterliegt weitgehend seiner Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 31, 185, 189, 190, 192; 53, 313, 331, 332).
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 39/76
    Auszug aus BSG, 20.08.1986 - 8 RK 2/85
    Krankengeld höher ist als eine dieser Leistungen" läßt eine Auslegung, wie sie das Bundessozialgericht (BSG) in gefestigter Rechtsprechung dem bis zum 31. Dezember 1981 gültig gewesenen S 183 Abs. 6 (idF des 5 21 Nr. 8 des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation vom 7. August 1974 -RehaAnglG- -BGBl I 1881- und des Art II S H Nr. 4 des Gesetzes vom 18. August 1980 -BGBl I 1469-) gegeben hat, nicht mehr zu, daß nämlich dem Versicherten grundsätzlich im Ergebnis der Anspruch auf die höhere der zusammentreffenden Leistungen verbleiben müsse (vgl dazu ua BSGE 43, 68, 71; SozR 2200 S 183 Nr. 20; vor allem BSGE HH, 226 und BSGE "9, 41).
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 24/85

    Verfassungsmäßigkeit des § 183 Abs 6 RVO

    Der Senat hat bereits mit Beschluß vom 20. August 1986 - 8 RK 2/85 - das Verfahren gemäß Art. 100 GG in einem Fall ausgesetzt, der das Ruhen des Krankengeldspitzenbetrages für einen Versicherten betraf, der ein Verletztengeld aus der Unfallversicherung bezog; der Senat hält die in § 183 Abs. 6 RVO n.F. getroffene Regelung insoweit nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG für vereinbar, wie danach der Krankengeldanspruch in vollem Umfang ruht.

    Wie der Senat in dem Beschluß vom 20. August 1986 (a.a.O.) bereits ausführlich dargelegt hat, wollte der Gesetzgeber mit der Vorschrift des § 183 Abs. 6 RVO n.F. klarstellen, daß der Anspruch auf Krankengeld in voller Höhe ruht, solange der Versicherte eine der dort genannten Leistungen bezieht; es soll also kein Spitzenbetrag des Krankengeldes zu zahlen sein (so die gleichlautenden Begründungen der Gesetzesentwürfe in BT-Drucks 9/799 S. 51 zu Nr. 3 und 9/846 S. 52 zu Nr. 3).

  • BSG, 21.04.1988 - 4 RA 6/88

    Anwendung des § 18d Abs 2 AVG

    In diesem Zusammenhang kommt dem Übergangsgeld/Verletztengeld grundsätzlich eine für den Erfolg der Eingliederung wesentliche Bedeutung zu, indem es den Versicherten "während der Durchführung einer Maßnahme" oder in einem "sonstigen Zeitraum", für den es zu zahlen ist (§ 18d Abs. 2 AVG), im wesentlichen das Einkommensniveau gewährleistet, das er wegen der Rehabilitationsbemühungen weder durch Lohn (§ 17 AVG) noch durch eine Lohnersatzleistung (§ 183 Abs. 6 RVO, jetzt i.d.F. des Art. 4 § 1 Nr. 1 AFKG, vgl. dazu auch die beiden Vorlagebeschlüsse des BSG nach Art. 100 Abs. 1 des Grundgesetzes vom 9. Dezember 1986, 8 RK 2/85 und 8 RK 24/85) aufrechterhalten kann.
  • BSG, 22.07.1987 - 1 RA 33/86

    Ruhen einer Rente - Wohnungsbeihilfe - Arbeitsentgelt - Berufsunfähigkeitsrente

    Darin mag zum Ausdruck gekommen sein, daß der Gesetzgeber beim Zusammentreffen verschiedener Sozialleistungen mit gleicher Funktion - insbesondere Unterhaltsfunktion - eine dieser Leistungen in vollem Umfang ruhen lassen will, wenn die hinzutretende andere, das Ruhen bewirkende Leistung "ihrer Art nach dazu bestimmt ist, den Lebensunterhalt zu sichern", und dies auch typischerweise - nach der Art ihrer Berechnung - tut (vgl. BSGE 43, 26 = SozR 4100 § 118 Nr. 3 und bezugnehmend hierauf das Urteil des erkennenden Senats vom 31. August 1977, SozR 2200 § 1241 Nr. 5 S. 13; zu verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 183 Abs. 6 RVO n.F. vgl. die Vorlagebeschlüsse des 8. Senats vom 20. August 1986 - 8 RK 2/85 und 9. Dezember 1986 - 8 RK 24/85, SozSich 1987, 92).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht